Gefährdungsbeurteilung – Definition
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Gefahren am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, Arbeitsunfälle, Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten zu vermeiden und ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes.
Rechtsgrundlage:
📜 § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
📜 DGUV-Vorschriften & Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – Ergänzende Regelwerke zur Umsetzung.
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung:
1️⃣ Ermittlung von Gefährdungen – Identifikation potenzieller Risiken am Arbeitsplatz.
2️⃣ Bewertung der Gefahren – Einschätzung des Risikograds und möglicher Folgen.
3️⃣ Festlegung von Schutzmaßnahmen – Maßnahmen zur Risikominimierung oder -beseitigung.
4️⃣ Umsetzung & Kontrolle – Durchführung der Maßnahmen & regelmäßige Überprüfung.
5️⃣ Dokumentation & Anpassung – Schriftliche Festhaltung & Aktualisierung bei Veränderungen.
Gefahrenarten:
🔹 Mechanische Gefahren – Maschinen, Werkzeuge, Absturzgefahr.
🔹 Chemische & biologische Risiken – Gefahrstoffe, Viren, Bakterien.
🔹 Physikalische Belastungen – Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung.
🔹 Psychische Belastungen – Stress, Arbeitsdruck, Mobbing.
🔹 Ergonomische Risiken – Zwangshaltungen, repetitive Tätigkeiten.
Vorteile der Gefährdungsbeurteilung:
✔ Erhöht die Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz 🚑
✔ Vermeidet Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten ⚠
✔ Erfüllt gesetzliche Vorschriften & schützt vor Haftung 📜
✔ Steigert Produktivität & Mitarbeiterzufriedenheit 😊
Kurz gesagt: Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse, die hilft, Arbeitsrisiken zu erkennen, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 🏗✅