Skip to main content
Diese Seite benötigt JavaScript! Bitte aktivieren Sie es im Browser!
Lexikon
§ 19 (StGB) Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Ansichten
5
Teilen
Mehr
Kommentare (0)
Flat
Flat
Threaded
Threaded
Neu
Neu
Ältere
Ältere
Beliebt
Beliebt
Mehr sehen
anmelden
oder
beitreten
, um einen Kommentar zu verfassen.
Suche
Sidebar schlieĂźen
Lexikon
Alphabetisch
Beliebt
Top
Suche
Entdecken
Leistungen
Startseite
Unternehmen
Leistungen
Personal
Ausbildung
Nachhaltigkeit
Sitemap
Hashtags
Lexikon
Apps
Startseite
Unternehmen
Leistungen
Personal
Ausbildung
Nachhaltigkeit
Sitemap
Hashtags
Lexikon
OK
Sind Sie sicher?
Ja
Nein
Bitte geben Sie hier einen Wert ein
OK
Abbrechen