Diebstahl ist die rechtswidrige Entwendung fremden Eigentums ohne Einwilligung des Besitzers. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die im deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) geregelt ist.
Arten von Diebstahl:
Einfacher Diebstahl – z. B. das Stehlen eines Fahrrads.
Schwerer Diebstahl – z. B. Einbruchdiebstahl oder Diebstahl mit Waffen.