Definition: Notwendige Treppe
Eine notwendige Treppe ist eine Treppe, die laut Bauordnung zwingend erforderlich ist, um den sicheren Zugang und die Rettung im Gebäude zu gewährleisten. Sie dient insbesondere als Hauptflucht- und Rettungsweg im Brand- oder Notfall.
Merkmale einer notwendigen Treppe
🏗 Bauordnungsrechtlich vorgeschrieben – Muss bestimmten Anforderungen entsprechen.
🔥 Teil des Flucht- und Rettungswegsystems – Gewährleistet sichere Evakuierung.
📏 Mindestmaße & Sicherheit – Vorgaben zu Breite, Stufenhöhe, Geländer und Brandschutz.
Anforderungen gemäß Musterbauordnung (MBO)
✔ Mindestlaufbreite – In der Regel mindestens 1,00 m, abhängig von der Nutzung.
✔ Maximale Stufenhöhe & Tritttiefe – Ergonomische & sichere Gestaltung.
✔ Geländer & Handläufe – Vorschrift zur Absturzsicherung.
✔ Brandschutzanforderungen – Feuerwiderstandsklassen je nach Gebäudeart.
✔ Rauchschutz – In höheren Gebäuden oft als Rauchschutz- oder Sicherheitstreppe ausgeführt.
Unterschiede zur nicht notwendigen Treppe
Merkmal Notwendige Treppe Nicht notwendige Treppe Pflicht nach Bauordnung Ja ✅ Nein ❌ Teil des Rettungswegs Ja ✅ Nein ❌ Mindestmaße vorgeschrieben Ja ✅ Nein ❌ Brandschutzanforderungen Hoch 🔥 Gering bis keine Beispiele für notwendige Treppen
🏢 Treppen in Wohngebäuden mit mehreren Stockwerken
🏭 Fluchttreppen in Gewerbe- & Industriebauten
🏨 Treppe als Zugang zu oberirdischen Wohnungen & öffentlichen Gebäuden
Fazit
Eine notwendige Treppe ist ein essenzieller Bestandteil der Gebäudesicherheit, insbesondere für Flucht- und Rettungswege.