SachbeschÀdigung
SachbeschĂ€digung đšđš bezeichnet die vorsĂ€tzliche oder fahrlĂ€ssige Zerstörung, BeschĂ€digung oder unbrauchbarmachung fremder Sachen.
đč Merkmale der SachbeschĂ€digung:
â đ§ VorsĂ€tzliche oder fahrlĂ€ssige BeschĂ€digung â Absichtliche oder unbewusste Handlung.
â đïž Materieller Schaden â GegenstĂ€nde werden zerstört, beschĂ€digt oder funktionsunfĂ€hig gemacht.
â âïž Strafrechtlich verfolgt â Nach § 303 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar.
â đ° Schadensersatzpflicht â TĂ€ter muss fĂŒr Reparatur oder Ersatz aufkommen.
đč Beispiele fĂŒr SachbeschĂ€digung:
- đïž Graffiti an WĂ€nden ohne Erlaubnis â Illegale Spray-Aktionen.
- đ Zerstochene Autoreifen â Mutwillige BeschĂ€digung eines Fahrzeugs.
- đ Eingeschlagene Fensterscheibe â Vandalismus an GebĂ€uden.
- đ» Manipulation von Computern â Technische BeschĂ€digung durch Viren oder Hardware-Sabotage.
- đ Zerstörung von Dokumenten â Illegales Vernichten wichtiger Papiere.
đč StrafmaĂ in Deutschland (§ 303 StGB):
Tatbestand Strafe âïž
Einfache SachbeschÀdigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Gemeinschaftlich begangene SachbeschÀdigung Höhere Strafe möglich
Besonders schwere FĂ€lle (z. B. Brandstiftung) Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren