Unterschlagung
Unterschlagung 🏴☠️ ist eine Vermögensstraftat gemäß § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) 📜. Dabei nimmt eine Person eine fremde, bewegliche Sache 💰🚗 rechtswidrig in Besitz und behält sie für sich, obwohl sie nicht ihr gehört.
Merkmale der Unterschlagung:
✅ Fremde Sache – Der Gegenstand gehört jemand anderem.
✅ Zueignung – Der Täter eignet sich die Sache an, als wäre sie sein Eigentum.
✅ Keine Wegnahme – Die Sache wurde nicht gestohlen (wie bei Diebstahl 🏃♂️💨), sondern bereits rechtmäßig erlangt (z. B. als Fund oder Leihgabe).
Beispiele für Unterschlagung:
- Fundunterschlagung 👜 – Jemand findet eine verlorene Geldbörse 💵 und gibt sie nicht zurück.
- Unternehmensunterschlagung 📦 – Ein Mitarbeiter behält Firmeneigentum (z. B. ein Firmenhandy 📱) für sich.
- Vertragsunterschlagung 🚗 – Jemand leiht sich ein Auto aus und gibt es nicht zurück.
Strafmaß:
🔹 Geldstrafe 💶 oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren 🏛️
🔹 In besonders schweren Fällen (z. B. hohe Werte oder Vertrauensmissbrauch) bis zu 5 Jahre Haft ⛓️
Unterschlagung unterscheidet sich von Diebstahl 🏃♂️💨, weil keine Wegnahme gegen den Willen des Eigentümers erfolgt, sondern die Sache bereits im Besitz des Täters war. 🚔