Arbeitsschutz bezeichnet Maßnahmen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es umfasst sowohl präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten, die bereits gesundheitliche Probleme haben.

Arbeitsschutz umfasst unter anderem:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Identifikation von Gefahren am Arbeitsplatz und deren Minimierung.
  2. Schutzkleidung und Ausrüstung: Bereitstellung von Sicherheitskleidung (z.B. Helme, Schutzbrillen) und anderen Sicherheitsvorkehrungen.
  3. Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen, die den physischen Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen und gesundheitliche Belastungen vermeiden.
  4. Schulung und Information: Aufklärung der Mitarbeiter über mögliche Gefahren und korrekte Arbeitsmethoden.
  5. Arbeitszeitregelungen: Sicherstellung, dass die Arbeitszeiten gesundheitsfördernd und nicht übermäßig belastend sind.

Der Arbeitsschutz ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und weitere spezielle Verordnungen geregelt.

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