Baurecht – Definition
Das Baurecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die sich mit der Planung, Genehmigung, Errichtung, Nutzung und dem Abriss von Bauwerken befassen. Es regelt, wo und wie gebaut werden darf und welche rechtlichen Anforderungen dabei zu beachten sind.
Gliederung des Baurechts:
- Öffentliches Baurecht (Vorgaben des Staates)
- Bauplanungsrecht (legt fest, wo gebaut werden darf)
- Baugesetzbuch (BauGB): Regelungen zur Flächennutzung und Bebauungsplänen
- Baunutzungsverordnung (BauNVO): Vorgaben zur Art der baulichen Nutzung
- Bauordnungsrecht (legt fest, wie gebaut werden darf)
- Landesbauordnungen (LBOs): Bestimmungen zu Bauweise, Sicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen etc.
- Privates Baurecht (Rechte und Pflichten zwischen Bauherren, Nachbarn, Auftragnehmern)
- Werkvertragsrecht (nach BGB § 631 ff.): Verträge zwischen Bauherren und Bauunternehmen
- Nachbarrecht: Regelungen zu Grenzabständen, Einspruchsrechten etc.
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): Standardregelungen für Bauaufträge
Zweck des Baurechts:
✔ Sichert geordnetes und nachhaltiges Bauen
✔ Schützt öffentliche Interessen (Umweltschutz, Stadtplanung)
✔ Verhindert Streitigkeiten zwischen Bauherren, Nachbarn und Behörden
Kurz gesagt: Baurecht regelt, wo und wie gebaut werden darf und setzt rechtliche Rahmenbedingungen für Bauprojekte.