Betriebsfunk – Definition

Betriebsfunk ist ein nicht öffentlicher, drahtloser Funkdienst, der innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Behörde zur internen Kommunikation genutzt wird. Er ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Sprach- und Datenübertragung, unabhängig von öffentlichen Mobilfunknetzen.

Merkmale des Betriebsfunks:

Geschlossene Funkkommunikation – Nur autorisierte Nutzer innerhalb des Unternehmens haben Zugriff

Unabhängig von Mobilfunknetzen – Funktioniert auch in abgelegenen Gebieten oder bei Netzausfällen

Sofortige Sprachverbindung – Push-to-Talk-Funktion für schnelle Kommunikation

Hohe Sicherheit und Verfügbarkeit – Geschützte Frequenzen und oft verschlüsselte Übertragung

Arten des Betriebsfunks:

  1. Analogfunk – Ältere Technologie mit einfachen Sprachverbindungen
  2. Digitalfunk (z. B. DMR, TETRA) – Bessere Sprachqualität, Verschlüsselung und Datenübertragung

Einsatzbereiche:

  • Industrie und Baugewerbe (Kommunikation auf Baustellen, Lagerhallen)
  • Öffentliche Sicherheit (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – BOS-Funk)
  • Verkehr und Logistik (Flughäfen, Bahnunternehmen, Speditionen)
  • Veranstaltungen und Sicherheitsdienste (Konzerte, Großveranstaltungen, Werkschutz)

Rechtliche Grundlagen:

  • In Deutschland regelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Vergabe von Betriebsfunkfrequenzen
  • Frequenzen müssen beantragt und lizenziert werden

Bedeutung des Betriebsfunks:

Schnelle und zuverlässige Kommunikation in Unternehmen und Organisationen

Erhöhte Sicherheit und Koordination bei Einsätzen oder in gefährlichen Umgebungen

Wichtige Alternative zu Mobilfunknetzen bei Großereignissen oder Notfällen

Kurz gesagt: Betriebsfunk ist ein unternehmensinterner Funkdienst, der eine sichere, unabhängige und schnelle Kommunikation ermöglicht, besonders in sicherheitskritischen Bereichen.

  • 40