Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Definition

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Verordnung zum Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und zur Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie legt fest, welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um Gefährdungen durch Maschinen, Werkzeuge und Anlagen zu vermeiden.

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung:

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten

Unfälle und Gefahren durch Arbeitsmittel vermeiden

Regelmäßige Prüfungen und Instandhaltung vorschreiben

Mindestanforderungen für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln festlegen

Wichtige Inhalte der BetrSichV:

  1. Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitgeber müssen Risiken bei der Nutzung von Arbeitsmitteln ermitteln
  • Maßnahmen zur Gefahrenminimierung festlegen
  1. Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
  • Regelmäßige Prüfungen durch Fachkräfte oder Prüfstellen
  • Dokumentation der Prüfungen und Ergebnisse
  1. Schulung und Unterweisung von Beschäftigten
  • Mitarbeiter müssen über sichere Nutzung von Maschinen und Anlagen informiert werden
  • Pflicht zur Einweisung neuer Mitarbeiter
  1. Besondere Anforderungen für überwachungsbedürftige Anlagen
  • Z. B. Druckanlagen, Aufzüge, Explosionsschutzbereiche

Rechtliche Grundlage:

✔ Die Betriebssicherheitsverordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und setzt europäische Arbeitsschutzrichtlinien um.

Bedeutung der BetrSichV für Unternehmen:

Schützt Mitarbeiter vor Gefahren durch Arbeitsmittel

Vermeidet Unfälle und Produktionsausfälle

Erfüllt gesetzliche Vorgaben und verhindert Bußgelder

Kurz gesagt: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln in Unternehmen und verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, regelmäßigen Prüfungen und Mitarbeiterschulungen.

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