Das Bewachungsgewerbe umfasst alle gewerblichen Tätigkeiten, bei denen Personen oder Eigentum vor Gefahren, Diebstahl, Schäden oder unbefugtem Zutritt geschützt werden. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) besitzen.

Typische Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe:

Objektschutz – Bewachung von Gebäuden, Fabriken oder Baustellen.

Personenschutz – Schutz von gefährdeten Personen (z. B. VIPs, Politiker).

Geld- & Werttransport – Sicherung von Bargeld oder Wertgegenständen.

Einlasskontrollen & Türsteher – Sicherheitskontrollen bei Veranstaltungen oder in Clubs.

Veranstaltungsschutz – Absicherung von Konzerten, Messen oder Sportevents.

Werkschutz – Sicherheitsdienst für Unternehmen (z. B. Zugangskontrollen).

City-Streifen & Revierdienste – Mobile Patrouillen in bestimmten Gebieten.

Voraussetzungen für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe:

📌 Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO (für Unternehmen).

📌 Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34a GewO (für Mitarbeiter).

📌 Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörde (polizeiliches Führungszeugnis).

📌 Eintragung im Bewacherregister (seit 2019 Pflicht).

Gesetzliche Grundlage & Aufsicht:

📜 § 34a Gewerbeordnung (GewO) – Regelt die Erlaubnispflicht und Voraussetzungen.

📜 Bewachungsverordnung (BewachV) – Enthält weitere Vorschriften zur Tätigkeit.

📜 Zuständige Behörden – Industrie- und Handelskammern (IHK), Ordnungsämter, Gewerbeaufsicht.

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