Brandabschnitte – Definition

Brandabschnitte sind baulich abgegrenzte Bereiche eines Gebäudes, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall zu verhindern oder zu verzögern. Sie sind ein wesentliches Element des baulichen Brandschutzes und tragen zur Sicherheit von Personen und Sachwerten bei.

Merkmale von Brandabschnitten:

Trennung durch feuerbeständige Bauteile (z. B. Wände, Decken, Türen)

Verzögerung der Brandausbreitung für eine sichere Evakuierung

Reduzierung der Rauch- und Hitzeentwicklung in anderen Gebäudeteilen

Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften

Elemente zur Bildung von Brandabschnitten:

  • Brandschutzwände (Feuerschutzwände) – Widerstandsfähige Trennwände mit hoher Feuerwiderstandsdauer
  • Brandschutztüren und -tore – Automatische oder manuelle Abschlüsse, die Feuer und Rauch aufhalten
  • Brandabschnittsdecken – Feuerbeständige Decken, die eine vertikale Brandausbreitung verhindern
  • Feuer- und Rauchschutzklappen – Verschlüsse in Lüftungs- und Rohrsystemen zur Verhinderung der Rauchweiterleitung

Einsatzbereiche:

Industrie- und Gewerbebauten – Schutz von Maschinen, Lagern und Produktionsbereichen

Wohngebäude – Trennung von Fluchtwegen und Wohneinheiten

Krankenhäuser und öffentliche Gebäude – Sicherstellung des Brandschutzes für gefährdete Personen

Tiefgaragen und Parkhäuser – Begrenzung der Brandausbreitung bei Fahrzeugbränden

Rechtliche Grundlagen:

  • Landesbauordnungen (LBOs)
  • DIN 4102 (Brandschutz im Hochbau)
  • Musterbauordnung (MBO)

Bedeutung von Brandabschnitten:

Erhöhte Sicherheit für Personen durch begrenzte Brandausbreitung

Schutz von Gebäudestrukturen und Sachwerten

Erleichtert die Brandbekämpfung für die Feuerwehr

Kurz gesagt: Brandabschnitte sind baulich abgetrennte Bereiche eines Gebäudes, die durch feuerbeständige Wände, Decken und Türen die Brandausbreitung verhindern und so Leben und Sachwerte schützen.

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