Brandabschnitte – Definition
Brandabschnitte sind baulich abgegrenzte Bereiche eines Gebäudes, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall zu verhindern oder zu verzögern. Sie sind ein wesentliches Element des baulichen Brandschutzes und tragen zur Sicherheit von Personen und Sachwerten bei.
Merkmale von Brandabschnitten:
✔ Trennung durch feuerbeständige Bauteile (z. B. Wände, Decken, Türen)
✔ Verzögerung der Brandausbreitung für eine sichere Evakuierung
✔ Reduzierung der Rauch- und Hitzeentwicklung in anderen Gebäudeteilen
✔ Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften
Elemente zur Bildung von Brandabschnitten:
- Brandschutzwände (Feuerschutzwände) – Widerstandsfähige Trennwände mit hoher Feuerwiderstandsdauer
- Brandschutztüren und -tore – Automatische oder manuelle Abschlüsse, die Feuer und Rauch aufhalten
- Brandabschnittsdecken – Feuerbeständige Decken, die eine vertikale Brandausbreitung verhindern
- Feuer- und Rauchschutzklappen – Verschlüsse in Lüftungs- und Rohrsystemen zur Verhinderung der Rauchweiterleitung
Einsatzbereiche:
✔ Industrie- und Gewerbebauten – Schutz von Maschinen, Lagern und Produktionsbereichen
✔ Wohngebäude – Trennung von Fluchtwegen und Wohneinheiten
✔ Krankenhäuser und öffentliche Gebäude – Sicherstellung des Brandschutzes für gefährdete Personen
✔ Tiefgaragen und Parkhäuser – Begrenzung der Brandausbreitung bei Fahrzeugbränden
Rechtliche Grundlagen:
- Landesbauordnungen (LBOs)
- DIN 4102 (Brandschutz im Hochbau)
- Musterbauordnung (MBO)
Bedeutung von Brandabschnitten:
✔ Erhöhte Sicherheit für Personen durch begrenzte Brandausbreitung
✔ Schutz von Gebäudestrukturen und Sachwerten
✔ Erleichtert die Brandbekämpfung für die Feuerwehr
Kurz gesagt: Brandabschnitte sind baulich abgetrennte Bereiche eines Gebäudes, die durch feuerbeständige Wände, Decken und Türen die Brandausbreitung verhindern und so Leben und Sachwerte schützen.