Brandschutzordnung – Definition

Eine Brandschutzordnung ist ein verbindliches Dokument, das Maßnahmen zur Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall und Regeln für den Brandschutz in einem Gebäude oder Betrieb festlegt. Sie dient als Richtlinie für Personen, die sich in einem Objekt aufhalten oder dort arbeiten, und ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Aufbau der Brandschutzordnung (nach DIN 14096):

🔹 Teil A – Kurzinformation für alle Personen im Gebäude

  • Verhalten im Brandfall (Ruhe bewahren, Notruf absetzen, Fluchtwege nutzen)
  • Lage und Nutzung von Feuerlöschern und Notausgängen
  • Verbote (z. B. Rauchen, offenes Feuer in bestimmten Bereichen)

🔹 Teil B – Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter oder Bewohner

  • Brandverhütungsvorschriften und Verhaltensregeln
  • Standorte von Brandschutzeinrichtungen
  • Evakuierungsmaßnahmen und Notfallmanagement

🔹 Teil C – Spezifische Vorgaben für Brandschutzbeauftragte und Verantwortliche

  • Organisation und Kontrolle des Brandschutzes
  • Wartung von Brandschutzeinrichtungen
  • Durchführung von Brandschutzschulungen und Übungen

Einsatzorte für eine Brandschutzordnung:

Unternehmen, Industrieanlagen, Büros

Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Hotels

Öffentliche Einrichtungen, Versammlungsstätten

Wohngebäude mit erhöhtem Brandschutzbedarf

Bedeutung der Brandschutzordnung:

Schützt Menschenleben und Sachwerte durch klare Verhaltensregeln

Erfüllt gesetzliche Vorgaben gemäß Arbeitsschutz und Bauvorschriften

Erleichtert die Evakuierung und Brandbekämpfung

Verhindert Brände durch vorbeugende Maßnahmen

Kurz gesagt: Eine Brandschutzordnung ist eine verbindliche Richtlinie, die Regeln zum Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall vorgibt, um Personen zu schützen und Schäden zu minimieren.

  • 74