Brandstiftung bezeichnet das vorsätzliche oder fahrlässige Entzünden eines Feuers, das fremdes oder eigenes Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet. Sie ist eine strafbare Handlung und wird nach §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet.
Arten der Brandstiftung (laut StGB):
- Einfache Brandstiftung (§ 306 StGB)
- ➡ Vorsätzliches Inbrandsetzen fremder Gebäude, Fahrzeuge, Wälder usw.
- 🛑 Strafe: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
- Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
- ➡ Brandstiftung an Wohnhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Kirchen usw.
- ➡ Gefährdung von Menschenleben!
- 🛑 Strafe: 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
- Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)
- ➡ Wenn durch den Brand Menschen schwer verletzt oder getötet werden.
- 🛑 Strafe: 10 Jahre bis lebenslange Freiheitsstrafe
- Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
- ➡ Der Brand führt zum Tod eines Menschen.
- 🛑 Strafe: Lebenslange Freiheitsstrafe oder mindestens 10 Jahre
- Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB)
- ➡ Unabsichtliches Entzünden eines Feuers durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit.
- 🛑 Strafe: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Beispiel für Brandstiftung:
🔥 Ein Täter setzt absichtlich ein geparktes Auto in Brand. Das Feuer greift auf ein Haus über – schwere Brandstiftung nach § 306a StGB.
🔥 Ein Lagerarbeiter raucht in einer gefährlichen Umgebung und verursacht fahrlässig einen Großbrand – fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB.