Brandwand – Definition
Eine Brandwand ist eine feuerbeständige Wand, die das Übergreifen eines Feuers von einem Gebäudeabschnitt auf einen anderen mindestens 90 Minuten lang verhindert. Sie besteht aus nicht brennbaren Baustoffen und bleibt auch unter extremer Hitze standsicher.
Eigenschaften einer Brandwand:
🔥 Hoher Feuerwiderstand – mind. F 90-A (90 Minuten feuerbeständig, nicht brennbar)
🚫 Verhindert Flammen- und Rauchdurchtritt
🛠 Standsicher bei Brandeinwirkung – darf nicht einstürzen
🚪 Durchbrüche (z. B. Türen, Fenster) nur mit Brandschutzabschlüssen
Einsatzbereiche:
✔ Trennung von Brandabschnitten in Gebäuden
✔ Sicherung von Flucht- und Rettungswegen
✔ Abgrenzung zwischen Gebäuden oder Grundstücken
✔ Industrieanlagen, Hochhäuser, Tiefgaragen
Arten von Brandwänden:
- Freistehende Brandwand – Trennt zwei Gebäude oder Grundstücke
- Gebäudeinterne Brandwand – Unterteilt große Gebäude in Brandabschnitte
- Brandwand mit Öffnungen – Nur zulässig mit feuerbeständigen Türen oder Fenstern
Vorteile einer Brandwand:
✔ Schützt Menschenleben und Sachwerte
✔ Verhindert die schnelle Brandausbreitung
✔ Erfüllt gesetzliche Brandschutzanforderungen
Kurz gesagt: Eine Brandwand ist eine hochfeuerbeständige, nicht brennbare Wand, die Feuerübertragungen zwischen Gebäudeteilen verhindert und für den baulichen Brandschutz unerlässlich ist.