Brandwand – Definition

Eine Brandwand ist eine feuerbeständige Wand, die das Übergreifen eines Feuers von einem Gebäudeabschnitt auf einen anderen mindestens 90 Minuten lang verhindert. Sie besteht aus nicht brennbaren Baustoffen und bleibt auch unter extremer Hitze standsicher.

Eigenschaften einer Brandwand:

🔥 Hoher Feuerwiderstand – mind. F 90-A (90 Minuten feuerbeständig, nicht brennbar)

🚫 Verhindert Flammen- und Rauchdurchtritt

🛠 Standsicher bei Brandeinwirkung – darf nicht einstürzen

🚪 Durchbrüche (z. B. Türen, Fenster) nur mit Brandschutzabschlüssen

Einsatzbereiche:

Trennung von Brandabschnitten in Gebäuden

Sicherung von Flucht- und Rettungswegen

Abgrenzung zwischen Gebäuden oder Grundstücken

Industrieanlagen, Hochhäuser, Tiefgaragen

Arten von Brandwänden:

  1. Freistehende Brandwand – Trennt zwei Gebäude oder Grundstücke
  2. Gebäudeinterne Brandwand – Unterteilt große Gebäude in Brandabschnitte
  3. Brandwand mit Öffnungen – Nur zulässig mit feuerbeständigen Türen oder Fenstern

Vorteile einer Brandwand:

Schützt Menschenleben und Sachwerte

Verhindert die schnelle Brandausbreitung

Erfüllt gesetzliche Brandschutzanforderungen

Kurz gesagt: Eine Brandwand ist eine hochfeuerbeständige, nicht brennbare Wand, die Feuerübertragungen zwischen Gebäudeteilen verhindert und für den baulichen Brandschutz unerlässlich ist.

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