EU-DSGVO – Definition

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist eine europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt, wie Unternehmen, Behörden und Organisationen innerhalb der EU personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 und soll die Privatsphäre und Rechte der Bürger stärken.

Wichtige Prinzipien der EU-DSGVO:

🔐 Datenschutz durch Design & Voreinstellungen – Datensparsamkeit & Sicherheit

📜 Rechtmäßigkeit & Transparenz – Klare Einwilligung & Information der Nutzer

📂 Zweckbindung – Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke genutzt werden

Speicherbegrenzung – Keine längere Aufbewahrung als nötig

🛡 Integrität & Vertraulichkeit – Schutzmaßnahmen gegen Datenmissbrauch

Wichtige Betroffenenrechte:

Recht auf Auskunft – Nutzer können erfahren, welche Daten gespeichert sind

Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") – Daten müssen auf Wunsch gelöscht werden

Recht auf Berichtigung – Falsche Daten müssen korrigiert werden

Recht auf Datenübertragbarkeit – Nutzer können ihre Daten mitnehmen

Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung

Wer muss die DSGVO einhalten?

🏢 Unternehmen & Online-Dienste – Webseiten, Apps, Shops, Social Media

🏥 Gesundheitssektor – Krankenhäuser, Ärzte, Versicherungen

🏛 Behörden & öffentliche Einrichtungen

🌍 Auch Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten

Strafen bei Verstößen:

🚨 Geldbußen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes

🚨 Verpflichtung zur Meldung von Datenlecks innerhalb von 72 Stunden

Kurz gesagt: Die EU-DSGVO schützt personenbezogene Daten und gibt Bürgern mehr Kontrolle darüber, wie ihre Daten erhoben, genutzt und gespeichert werden. 🔐📜

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