Garantenpflicht – Definition
Die Garantenpflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden oder Gefahren für andere Personen zu verhindern. Sie ergibt sich insbesondere aus Strafrecht (§ 13 StGB, Unterlassungsdelikt) und besagt, dass eine Person in bestimmten Fällen rechtlich dafür verantwortlich ist, Schaden durch aktives Handeln abzuwenden.
Rechtsgrundlagen der Garantenpflicht:
📜 § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) – Bestraft wird nicht nur aktives Tun, sondern auch das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Handlung.
📜 Pflichten aus Gesetz, Vertrag oder vorhergehendem Verhalten – Wer eine Schutzverantwortung übernimmt, haftet für Unterlassungen.
Arten der Garantenpflicht:
🔹 Beschützergarant – Pflicht zum Schutz bestimmter Personen (z. B. Eltern für Kinder, Ärzte für Patienten).
🔹 Überwachergarant – Verantwortung für Gefahrenquellen (z. B. Arbeitgeber für Arbeitssicherheit, Hauseigentümer für bauliche Gefahren).
Beispiele für Garantenpflicht:
👩⚕ Arzt – Muss lebensrettende Maßnahmen ergreifen.
👮♂ Polizist – Muss Bürger vor Gefahren schützen.
🛠 Arbeitgeber – Muss sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten.
🚘 Fahrer eines Unfalls – Muss Erste Hilfe leisten.
Folgen einer Pflichtverletzung:
⚠ Strafrechtliche Konsequenzen – Unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
⚠ Zivilrechtliche Haftung – Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung.
Kurz gesagt: Die Garantenpflicht verpflichtet Personen, in bestimmten Situationen aktiv Schaden von anderen abzuwenden. Eine Unterlassung kann strafrechtliche Folgen haben. ⚖🚨