Definition: Lagerung von gefährlichen Stoffen

Die Lagerung von gefährlichen Stoffen umfasst die sichere Aufbewahrung von chemischen, biologischen oder physikalisch gefährlichen Substanzen, um Gesundheits-, Umwelt- und Brandrisiken zu minimieren. Sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken.

Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) → Zentrale Vorschrift für Umgang & Lagerung
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) → Spezifische Anforderungen für Lagereinrichtungen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) → Vorschriften für Arbeitsplätze mit Gefahrstoffen
  • GHS/CLP-Verordnung → Einstufung, Kennzeichnung & Verpackung gefährlicher Stoffe

Klassifizierung gefährlicher Stoffe

Gemäß GHS & ADR (Transportrecht) werden Gefahrstoffe in verschiedene Klassen eingeteilt:

  1. Explosive Stoffe (z. B. Sprengstoffe, Pyrotechnik)
  2. Entzündbare Gase, Aerosole & Flüssigkeiten (z. B. Propan, Benzin, Aceton)
  3. Oxidierende Stoffe (z. B. Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat)
  4. Giftige & gesundheitsschädliche Stoffe (z. B. Methanol, Blausäure)
  5. Ätzende Stoffe (z. B. Schwefelsäure, Natronlauge)
  6. Umweltgefährdende Stoffe (z. B. Pestizide, Schwermetalle)

Anforderungen an die Lagerung

  1. Trennung & Kompatibilität
  • Inkompatible Stoffe müssen getrennt gelagert werden (z. B. keine Oxidationsmittel neben brennbaren Stoffen).
  • Separate Lagerräume für verschiedene Gefahrenklassen.
  1. Brandschutz & Sicherheitsmaßnahmen
  • Feuerbeständige Lagerräume (F90 nach DIN 4102).
  • Explosionsschutzmaßnahmen für entzündliche Stoffe.
  • Bereitstellung geeigneter Löschmittel (z. B. CO₂-, Schaum- oder Pulverlöscher).
  1. Kennzeichnung & Dokumentation
  • Gefahrstoffkennzeichen nach GHS/CLP.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB) für alle gelagerten Stoffe.
  • Betriebsanweisungen & Schulungen für Mitarbeiter.
  1. Technische Maßnahmen
  • Auffangwannen für auslaufende Flüssigkeiten.
  • Belüftungssysteme zur Vermeidung gefährlicher Dämpfe.
  • Temperatur- & Feuchtigkeitskontrolle, falls erforderlich.

Fazit

Die Lagerung gefährlicher Stoffe erfordert eine genaue Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und technischer Sicherheitsmaßnahmen, um Risiken für Mensch & Umwelt zu minimieren.

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