Personenschutz bezeichnet Maßnahmen zum Schutz einer gefährdeten Person vor möglichen Bedrohungen wie Angriffen, Entführungen oder anderen Gefahren.

Arten des Personenschutzes:

🔹 Privater Personenschutz: Schutz prominenter Persönlichkeiten, Geschäftsleute oder gefährdeter Privatpersonen.

🔹 Behördlicher Personenschutz: Schutz hochrangiger Politiker, Zeugen oder gefährdeter Personen durch Polizei oder Sicherheitsbehörden.

🔹 Operativer Personenschutz: Bewaffnete oder unbewaffnete Sicherheitskräfte begleiten und sichern die Schutzperson.

Maßnahmen im Personenschutz:

✅ Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte

✅ Begleitschutz durch speziell ausgebildete Personenschützer

✅ Sicherung von Wohn- und Arbeitsumfeld

✅ Nutzung gepanzerter Fahrzeuge und technischer Überwachung

Das Ziel des Personenschutzes ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit der Schutzperson zu gewährleisten.

  • 114