Definition: Schreckschusswaffe
Eine Schreckschusswaffe ist eine nicht-tödliche Waffe, die Platzpatronen oder Reizgasmunition (z. B. Pfeffer oder CS-Gas) verschießt. Sie ähnelt echten Schusswaffen, kann aber keine tödlichen Projektile abfeuern.
Merkmale einer Schreckschusswaffe
🔹 Kein scharfer Munitionseinsatz – Nur Gas-, Knall- oder Pyrotechnikmunition.
🔹 Echter Waffenoptik sehr ähnlich – Oft als Selbstverteidigungswaffe genutzt.
🔹 Teilweise mit Reizgasmunition – CS-Gas oder Pfefferpatronen für Verteidigungszwecke.
🔹 Signalwirkung – Manche Modelle können Leucht- oder Knallmunition abfeuern.
Rechtliche Lage (Deutschland)
📜 Erwerb – Ab 18 Jahren erlaubt, Waffe muss das PTB-Prüfzeichen tragen.
📜 Führen in der Öffentlichkeit – Nur mit "Kleinem Waffenschein" erlaubt.
📜 Einsatz zur Selbstverteidigung – In Notwehrsituationen erlaubt, aber rechtlich umstritten.
📜 Verbot in bestimmten Bereichen – Öffentliche Veranstaltungen oder Flughäfen.
Einsatzbereiche
🛡 Selbstverteidigung – Gegen Angriffe mit Reizgasmunition.
🎆 Signalzwecke – Pyrotechnikaufsätze für Not- oder Silvesterfeuerwerk.
🎭 Film- & Theaterproduktionen – Einsatz für realistische Szenen.
Vorteile & Nachteile
✅ Kein tödlicher Schusswaffeneffekt
✅ In Deutschland legal mit Einschränkungen
✅ Abschreckende Wirkung durch Knall & Optik
❌ Gefahr von Fehlverwendung & Missbrauch
❌ Nicht immer zuverlässige Verteidigung
❌ Strenge rechtliche Vorgaben
Fazit
Schreckschusswaffen sind legale Verteidigungswaffen mit strengen Regeln, die zur Abschreckung und in Notwehrsituationen eingesetzt werden können.