Definition: Verwaltungs-BG (Berufsgenossenschaft der Verwaltungsberufe)

Die Verwaltungs-BG (Berufsgenossenschaft der Verwaltungsberufe) war eine gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte in verwaltungsnahen Berufen, also für Angestellte im öffentlichen Dienst, in Verwaltungen und anderen büroähnlichen Arbeitsumfeldern.

Wichtige Merkmale der Verwaltungs-BG:

1️⃣ Aufgabe:

  • Schutz der Versicherten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
  • Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
  • Rehabilitation und Wiedereingliederung von verletzten oder erkrankten Arbeitnehmern.

2️⃣ Versicherte Berufsgruppen:

  • Verwaltungsangestellte in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
  • Mitarbeiter in Bürojobs, auch in privaten Unternehmen mit Verwaltungsaufgaben.
  • Berufe im Dienstleistungssektor, sofern sie primär verwaltende Tätigkeiten ausüben.

3️⃣ Fusion zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG):

Die frühere Verwaltungs-BG ist heute Teil der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die eine der größten gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland ist.

4️⃣ Leistungen der Verwaltungs-BG (heute VBG):

  • Kostenübernahme medizinischer Behandlungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit.
  • Renten- und Entschädigungszahlungen, falls die Arbeitsfähigkeit gemindert bleibt.
  • Beratung zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.

Fazit:

Die Verwaltungs-BG war die frühere Berufsgenossenschaft für verwaltungsnahe Berufe. Sie ist heute Teil der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) und bietet Schutz für Beschäftigte in Verwaltung, Dienstleistung und Büroberufen.

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