Definition: Verwaltungs-BG (Berufsgenossenschaft der Verwaltungsberufe)
Die Verwaltungs-BG (Berufsgenossenschaft der Verwaltungsberufe) war eine gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte in verwaltungsnahen Berufen, also für Angestellte im öffentlichen Dienst, in Verwaltungen und anderen büroähnlichen Arbeitsumfeldern.
Wichtige Merkmale der Verwaltungs-BG:
1️⃣ Aufgabe:
- Schutz der Versicherten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
- Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
- Rehabilitation und Wiedereingliederung von verletzten oder erkrankten Arbeitnehmern.
2️⃣ Versicherte Berufsgruppen:
- Verwaltungsangestellte in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
- Mitarbeiter in Bürojobs, auch in privaten Unternehmen mit Verwaltungsaufgaben.
- Berufe im Dienstleistungssektor, sofern sie primär verwaltende Tätigkeiten ausüben.
3️⃣ Fusion zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG):
Die frühere Verwaltungs-BG ist heute Teil der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die eine der größten gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland ist.
4️⃣ Leistungen der Verwaltungs-BG (heute VBG):
- Kostenübernahme medizinischer Behandlungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit.
- Renten- und Entschädigungszahlungen, falls die Arbeitsfähigkeit gemindert bleibt.
- Beratung zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.
Fazit:
Die Verwaltungs-BG war die frühere Berufsgenossenschaft für verwaltungsnahe Berufe. Sie ist heute Teil der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) und bietet Schutz für Beschäftigte in Verwaltung, Dienstleistung und Büroberufen.