# Flächennutzung

Bauprodukte – DefinitionBauprodukte sind Materialien, Bauteile oder Systeme, die dauerhaft in Bauwerke wie Gebäude, Brücken oder Straßen eingebaut werden. Sie müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um Sicherheit, Stabilität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Merkmale von Bauprodukten:✔ Werden baulich verwendet und sind dauerhaft ins Bauwerk integriert ✔ Müssen baurechtliche und technische Vorschriften erfüllen ✔ Können industriell gefertigt oder handwerklich hergestellt sein Beispiele für Bauprodukte:BaustoffeBeton, Ziegel, Holz, Stahl, Glas, DämmstoffeBauteileTüren, Fenster, Treppen, FassadenelementeTechnische SystemeLüftungsanlagen, Brandschutzverkleidungen, PhotovoltaikmoduleRechtliche Grundlagen für Bauprodukte:Bauproduktengesetz (BauPG) und Bauordnung der Länder (LBO) regeln deren VerwendungEuropäische Bauproduktenverordnung (BauPVO, EU 305/2011) legt CE-Kennzeichnung festDIN- und EN-Normen definieren technische Anforderungen (z. B. DIN 4102 für Brandschutz)Bedeutung von Bauprodukten:✔ Sicherheit und Qualität von Bauwerken gewährleisten ✔ Nachhaltigkeit und Energieeffizienz verbessern ✔ Normen und technische Anforderungen erfüllen Kurz gesagt: Bauprodukte sind alle Materialien oder Bauteile, die dauerhaft in Bauwerken verwendet werden und bestimmte technische Standards erfüllen müssen.
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Baurecht – DefinitionDas Baurecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die sich mit der Planung, Genehmigung, Errichtung, Nutzung und dem Abriss von Bauwerken befassen. Es regelt, wo und wie gebaut werden darf und welche rechtlichen Anforderungen dabei zu beachten sind. Gliederung des Baurechts:Öffentliches Baurecht (Vorgaben des Staates)Bauplanungsrecht (legt fest, wo gebaut werden darf)Baugesetzbuch (BauGB): Regelungen zur Flächennutzung und BebauungsplänenBaunutzungsverordnung (BauNVO): Vorgaben zur Art der baulichen NutzungBauordnungsrecht (legt fest, wie gebaut werden darf)Landesbauordnungen (LBOs): Bestimmungen zu Bauweise, Sicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen etc.Privates Baurecht (Rechte und Pflichten zwischen Bauherren, Nachbarn, Auftragnehmern)Werkvertragsrecht (nach BGB § 631 ff.): Verträge zwischen Bauherren und BauunternehmenNachbarrecht: Regelungen zu Grenzabständen, Einspruchsrechten etc.VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): Standardregelungen für BauaufträgeZweck des Baurechts:✔ Sichert geordnetes und nachhaltiges Bauen ✔ Schützt öffentliche Interessen (Umweltschutz, Stadtplanung) ✔ Verhindert Streitigkeiten zwischen Bauherren, Nachbarn und Behörden Kurz gesagt: Baurecht regelt, wo und wie gebaut werden darf und setzt rechtliche Rahmenbedingungen für Bauprojekte.
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