# Führungszeugnis

Das Bundeszentralregister (BZR) ist eine zentrale Datenbank in Deutschland, in der strafrechtliche Verurteilungen, gerichtliche Entscheidungen und bestimmte behördliche Maßnahmen erfasst werden. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn geführt. Inhalte des Bundeszentralregisters:📜 Strafurteile – Verurteilungen wegen Straftaten (Geld- & Freiheitsstrafen) 📜 Eintragungen zu Bewährungsstrafen 📜 Maßregelungen & Berufsverbote (z. B. Fahrverbot, Entzug der Gewerbeerlaubnis) 📜 Jugendstrafen – Je nach Schwere und Dauer der Strafe 📜 Einträge zu Sicherheitsmaßnahmen – Aufenthaltsverbote, Führungsaufsicht 📜 Ausländische Urteile – Falls in Deutschland anerkannt Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis:📌 Das Bundeszentralregister enthält ALLE Eintragungen, auch solche, die nicht im Führungszeugnis stehen. 📌 Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem BZR und zeigt nur relevante Straftaten für Arbeitgeber oder Behörden. Wer kann Einsicht ins Bundeszentralregister nehmen?👤 Betroffene Personen – Können eine eigene Auskunft beantragen. ⚖ Gerichte & Strafverfolgungsbehörden – Für Ermittlungen & Verfahren. 🏢 Behörden & Arbeitgeber (unter bestimmten Bedingungen) – Z. B. für Sicherheitsberufe. Löschung von Einträgen:🔹 Nach einer bestimmten Frist (Tilgungsfrist) werden Einträge automatisch gelöscht. 🔹 Dauer der Speicherung hängt von der Strafe ab (z. B. Geldstrafen oft nach 5 Jahren).
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