# Polizei/ Dienstleister

Die Polizei ist eine staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Strafverfolgung sowie die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sie agiert auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und dient dem Schutz der Bürger und der Durchsetzung des Rechts. Ein Dienstleister ist eine natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen für Kunden oder Unternehmen erbringt. Diese können immaterieller Natur sein, wie Beratung, Transport, Gesundheitsversorgung oder Sicherheitsdienste. Polizei als Dienstleister:Obwohl die Polizei eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, übernimmt sie auch dienstleistungsorientierte Funktionen, z. B.: Bürgerberatung und PräventionVerkehrssicherheit und NotfallhilfeSchutz von VeranstaltungenUnterstützung in KrisensituationenIn diesem Sinne kann die Polizei als eine besondere Form des öffentlichen Dienstleisters betrachtet werden, da sie sowohl ordnungsrechtliche als auch serviceorientierte Aufgaben wahrnimmt.
  • 123