Eine abstrakte Gefahr bezeichnet eine potenzielle, aber nicht unmittelbar drohende Gefahr, die sich unter bestimmten Umständen zu einer konkreten Gefahr entwickeln kann. Sie beruht auf einer allgemeinen Gefahrenlage, ohne dass ein akutes Schadensereignis bereits eingetreten ist.
⚠ Allgemeines Risiko – Es besteht eine theoretische Möglichkeit eines Schadens.
📏 Statistische oder logische Grundlage – Basierend auf Erfahrungswerten oder Gesetzmäßigkeiten.
⏳ Kein unmittelbarer Handlungsbedarf – Die Gefahr ist nicht akut, erfordert aber vorbeugende Maßnahmen.
Abstrakte Gefahren bilden oft die Grundlage für Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Regelungen, um präventiv Gefahren zu minimieren. 🚨
