Die Abkürzung DGUV V steht für DGUV-Vorschriften. Diese sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die Unternehmen und Beschäftigte zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verpflichten.
⚖ Rechtlich verbindlich für Unternehmen und Beschäftigte
📜 Basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VII)
🏭 Gelten für alle Betriebe, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen
🛠 Konkretisieren staatliche Arbeitsschutzgesetze (z. B. Arbeitsschutzgesetz)
✔ Verhinderung von Arbeitsunfällen & Berufskrankheiten
✔ Rechtssicherheit für Unternehmen & Beschäftigte
✔ Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften gewährleisten
Kurz gesagt: DGUV V (DGUV-Vorschriften) sind rechtlich verbindliche Regeln zur Arbeitssicherheit, die Unternehmen und Beschäftigte zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsrisiken einhalten müssen.