DGUV V

DGUV V – Definition

Die Abkürzung DGUV V steht für DGUV-Vorschriften. Diese sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die Unternehmen und Beschäftigte zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verpflichten.

Merkmale der DGUV-Vorschriften:

Rechtlich verbindlich für Unternehmen und Beschäftigte

📜 Basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VII)

🏭 Gelten für alle Betriebe, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen

🛠 Konkretisieren staatliche Arbeitsschutzgesetze (z. B. Arbeitsschutzgesetz)

Beispiele für DGUV-Vorschriften:

  • DGUV V 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV V 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV V 38 – Bauarbeiten
  • DGUV V 23 – Sicherheit in Kfz-Werkstätten

Unterschied zu DGUV-Regeln (R) und DGUV-Informationen (I):

  • DGUV V (Vorschriften) → Rechtlich verbindlich 🛑
  • DGUV R (Regeln) → Empfehlungen zur Umsetzung
  • DGUV I (Informationen) → Praxisleitfäden & Hinweise 📘

Ziel der DGUV-Vorschriften:

Verhinderung von Arbeitsunfällen & Berufskrankheiten

Rechtssicherheit für Unternehmen & Beschäftigte

Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften gewährleisten

Kurz gesagt: DGUV V (DGUV-Vorschriften) sind rechtlich verbindliche Regeln zur Arbeitssicherheit, die Unternehmen und Beschäftigte zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsrisiken einhalten müssen.