Sonderzutrittsrecht

Das Sonderzutrittsrecht bezeichnet das gesetzlich oder vertraglich geregelte Recht bestimmter Personen oder Behörden, Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten oder Bereichen zu erhalten, auch wenn diese normalerweise gesperrt oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

🔹 Wer hat Sonderzutrittsrechte?

👮 Polizei & Strafverfolgungsbehörden – Bei Ermittlungen, Durchsuchungen oder Gefahrenabwehr.

🚒 Feuerwehr & Rettungskräfte – Im Notfall (z. B. Brand, Unfall, Evakuierung).

⚖️ Richter & Staatsanwälte – Für richterliche Anordnungen oder Ermittlungen.

🏢 Behörden & Aufsichtsorgane – Z. B. Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht.

🔧 Technisches Personal & Wartungsteams – Für sicherheitsrelevante Anlagen.

🔹 Merkmale des Sonderzutrittsrechts:

Meist gesetzlich geregelt 📜 – In Gesetzen wie der Strafprozessordnung (StPO) oder Gewerbeordnung (GewO).

Kann auf Notfälle beschränkt sein 🚨 – Zutritt oft nur bei akuter Gefahr oder richterlichem Beschluss.

Darf nicht missbraucht werden ⚖️ – Missbrauch oder unbefugter Zutritt kann strafbar sein.