Der Tatverdacht bezeichnet die begründete Annahme, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Er basiert auf Indizien, Zeugenaussagen oder Beweisen, ist aber noch kein Beweis für die Schuld.
🔹 Arten des Tatverdachts:
✔ Anfangsverdacht 🕵️♂️ – Erste Hinweise auf eine mögliche Straftat (z. B. Zeugenaussagen, verdächtiges Verhalten).
✔ Dringender Tatverdacht ⚠️ – Hohe Wahrscheinlichkeit, dass die verdächtige Person die Tat begangen hat (z. B. Beweise, Videoaufnahmen).
✔ Hinreichender Tatverdacht ⚖️ – Genug Beweise für eine Anklage vor Gericht.
🔹 Merkmale des Tatverdachts:
🔹 Basiert auf Indizien oder Beweisen 🔬 – z. B. DNA-Spuren, Überwachungsaufnahmen.
🔹 Erlaubt polizeiliche Maßnahmen 🚓 – z. B. Befragung, Hausdurchsuchung.
🔹 Unschuldsvermutung gilt weiterhin ⚖️ – Niemand ist schuldig, bis ein Gericht dies entscheidet.