Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Definition

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Es ergänzt und konkretisiert die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf nationaler Ebene.

Ziele des BDSG:

🔒 Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch

Regulierung der Datenverarbeitung durch Unternehmen & Behörden

👤 Stärkung der Rechte von Betroffenen (z. B. Auskunftsrecht, Löschrecht)

Wichtige Inhalte des BDSG:

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten – Nur mit rechtlicher Grundlage oder Einwilligung
  2. Besondere Schutzmaßnahmen für sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten)
  3. Rechte der Betroffenen – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
  4. Regelungen für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Behörden
  5. Bestrafung von Datenschutzverstößen – Hohe Bußgelder möglich

Geltungsbereich:

✔ Gilt für öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)

✔ Gilt für private Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

✔ Ergänzt die europäische DSGVO

Kurz gesagt: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt personenbezogene Daten, ergänzt die DSGVO und legt Regeln für deren Verarbeitung, Speicherung und Schutz in Deutschland fest.

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