Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Definition
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Es ergänzt und konkretisiert die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf nationaler Ebene.
Ziele des BDSG:
đź”’ Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch
⚖ Regulierung der Datenverarbeitung durch Unternehmen & Behörden
👤 Stärkung der Rechte von Betroffenen (z. B. Auskunftsrecht, Löschrecht)
Wichtige Inhalte des BDSG:
- Verarbeitung personenbezogener Daten – Nur mit rechtlicher Grundlage oder Einwilligung
- Besondere SchutzmaĂźnahmen fĂĽr sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten)
- Rechte der Betroffenen – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
- Regelungen für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Behörden
- Bestrafung von Datenschutzverstößen – Hohe Bußgelder möglich
Geltungsbereich:
✔ Gilt für öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)
âś” Gilt fĂĽr private Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten
✔ Ergänzt die europäische DSGVO
Kurz gesagt: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt personenbezogene Daten, ergänzt die DSGVO und legt Regeln für deren Verarbeitung, Speicherung und Schutz in Deutschland fest.