# Datenverarbeitung

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – DefinitionDas Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Es ergänzt und konkretisiert die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf nationaler Ebene. Ziele des BDSG:🔒 Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch ⚖ Regulierung der Datenverarbeitung durch Unternehmen & Behörden 👤 Stärkung der Rechte von Betroffenen (z. B. Auskunftsrecht, Löschrecht) Wichtige Inhalte des BDSG:Verarbeitung personenbezogener Daten – Nur mit rechtlicher Grundlage oder EinwilligungBesondere Schutzmaßnahmen für sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten)Rechte der Betroffenen – Auskunft, Berichtigung, Löschung, WiderspruchRegelungen für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und BehördenBestrafung von Datenschutzverstößen – Hohe Bußgelder möglichGeltungsbereich:✔ Gilt für öffentliche Stellen (Behörden, Ämter) ✔ Gilt für private Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten ✔ Ergänzt die europäische DSGVO Kurz gesagt: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt personenbezogene Daten, ergänzt die DSGVO und legt Regeln für deren Verarbeitung, Speicherung und Schutz in Deutschland fest.
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