DGUV I – Definition
Die Abkürzung DGUV I steht für DGUV-Informationen. Diese sind praxisnahe Leitfäden und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Merkmale der DGUV-Informationen:
📘 Erläuterung von Sicherheitsmaßnahmen für verschiedene Branchen
🔧 Praktische Anleitungen & Hinweise zur Unfallverhütung
🏭 Anwendungsorientierte Ergänzung zu DGUV-Regeln & Vorschriften
✅ Keine bindenden Gesetze, aber offizielle Empfehlungen der DGUV
Beispiele für DGUV-Informationen:
- DGUV I 205-023 – Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen
- DGUV I 212-515 – Hautschutz im Betrieb
- DGUV I 203-084 – Elektromagnetische Felder im Arbeitsumfeld
- DGUV I 211-042 – Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Ziel der DGUV-Informationen:
✔ Verständliche & praxisnahe Sicherheitsanleitungen
✔ Schutz vor Arbeitsunfällen & Gesundheitsgefahren
✔ Förderung von Prävention & Gesundheitsschutz
Kurz gesagt: DGUV I (DGUV-Informationen) sind praxisorientierte Leitfäden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.