DGUV I

DGUV I – Definition

Die Abkürzung DGUV I steht für DGUV-Informationen. Diese sind praxisnahe Leitfäden und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Merkmale der DGUV-Informationen:

📘 Erläuterung von Sicherheitsmaßnahmen für verschiedene Branchen

🔧 Praktische Anleitungen & Hinweise zur Unfallverhütung

🏭 Anwendungsorientierte Ergänzung zu DGUV-Regeln & Vorschriften

Keine bindenden Gesetze, aber offizielle Empfehlungen der DGUV

Beispiele für DGUV-Informationen:

  • DGUV I 205-023 – Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • DGUV I 212-515 – Hautschutz im Betrieb
  • DGUV I 203-084 – Elektromagnetische Felder im Arbeitsumfeld
  • DGUV I 211-042 – Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Ziel der DGUV-Informationen:

Verständliche & praxisnahe Sicherheitsanleitungen

Schutz vor Arbeitsunfällen & Gesundheitsgefahren

Förderung von Prävention & Gesundheitsschutz

Kurz gesagt: DGUV I (DGUV-Informationen) sind praxisorientierte Leitfäden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.