DGUV V – Definition
Die Abkürzung DGUV V steht für DGUV-Vorschriften. Diese sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die Unternehmen und Beschäftigte zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verpflichten.
Merkmale der DGUV-Vorschriften:
⚖ Rechtlich verbindlich für Unternehmen und Beschäftigte
📜 Basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VII)
🏭 Gelten für alle Betriebe, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen
🛠 Konkretisieren staatliche Arbeitsschutzgesetze (z. B. Arbeitsschutzgesetz)
Beispiele für DGUV-Vorschriften:
- DGUV V 1 – Grundsätze der Prävention
- DGUV V 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV V 38 – Bauarbeiten
- DGUV V 23 – Sicherheit in Kfz-Werkstätten
Unterschied zu DGUV-Regeln (R) und DGUV-Informationen (I):
- DGUV V (Vorschriften) → Rechtlich verbindlich 🛑
- DGUV R (Regeln) → Empfehlungen zur Umsetzung ✅
- DGUV I (Informationen) → Praxisleitfäden & Hinweise 📘
Ziel der DGUV-Vorschriften:
✔ Verhinderung von Arbeitsunfällen & Berufskrankheiten
✔ Rechtssicherheit für Unternehmen & Beschäftigte
✔ Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften gewährleisten
Kurz gesagt: DGUV V (DGUV-Vorschriften) sind rechtlich verbindliche Regeln zur Arbeitssicherheit, die Unternehmen und Beschäftigte zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsrisiken einhalten müssen.