Diebstahl ist die rechtswidrige Entwendung fremden Eigentums ohne Einwilligung des Besitzers. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die im deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) geregelt ist.
Arten von Diebstahl:
- Einfacher Diebstahl – z. B. das Stehlen eines Fahrrads.
- Schwerer Diebstahl – z. B. Einbruchdiebstahl oder Diebstahl mit Waffen.
- Ladendiebstahl – Diebstahl in einem Geschäft.