Diebstahl ist die rechtswidrige Entwendung fremden Eigentums ohne Einwilligung des Besitzers. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die im deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) geregelt ist.

Arten von Diebstahl:

  • Einfacher Diebstahl – z. B. das Stehlen eines Fahrrads.
  • Schwerer Diebstahl – z. B. Einbruchdiebstahl oder Diebstahl mit Waffen.
  • Ladendiebstahl – Diebstahl in einem Geschäft.
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