Einbruch – Definition

Ein Einbruch ist das gewaltsame oder unbefugte Eindringen in ein Gebäude, ein Fahrzeug oder ein umschlossenes Gelände, um Diebstahl, Sachbeschädigung oder andere kriminelle Handlungen zu begehen.

Merkmale eines Einbruchs:

🔓 Gewaltsames Öffnen von Türen, Fenstern oder Schlössern

🏠 Eindringen in fremdes Eigentum ohne Erlaubnis

💰 Oft verbunden mit Diebstahl oder Vandalismus

Strafbar nach § 243 StGB (besonders schwerer Diebstahl)

Arten von Einbrüchen:

🏡 Wohnungseinbruch – Eindringen in Häuser oder Wohnungen

🏪 Gewerbeeinbruch – Einbruch in Geschäfte, Firmen oder Lager

🚗 Fahrzeugeinbruch – Diebstahl aus Autos oder Transportern

🔧 Einbruch mit Spezialwerkzeugen – Nutzung von Brecheisen, Lockpicking oder High-Tech-Methoden

Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch:

Sicherheits-Schlösser & verstärkte Türen

Alarmanlagen & Überwachungskameras

Bewegungsmelder & Außenbeleuchtung

Nachbarschaftliche Wachsamkeit & Sicherheitsdienste

Kurz gesagt: Ein Einbruch ist das gewaltsame oder unerlaubte Eindringen in ein fremdes Objekt, meist mit dem Ziel, Diebstahl oder Sachbeschädigung zu begehen. 🚔🔒

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