Einbruch – Definition
Ein Einbruch ist das gewaltsame oder unbefugte Eindringen in ein Gebäude, ein Fahrzeug oder ein umschlossenes Gelände, um Diebstahl, Sachbeschädigung oder andere kriminelle Handlungen zu begehen.
Merkmale eines Einbruchs:
🔓 Gewaltsames Öffnen von Türen, Fenstern oder Schlössern
🏠 Eindringen in fremdes Eigentum ohne Erlaubnis
💰 Oft verbunden mit Diebstahl oder Vandalismus
⚖ Strafbar nach § 243 StGB (besonders schwerer Diebstahl)
Arten von Einbrüchen:
🏡 Wohnungseinbruch – Eindringen in Häuser oder Wohnungen
🏪 Gewerbeeinbruch – Einbruch in Geschäfte, Firmen oder Lager
🚗 Fahrzeugeinbruch – Diebstahl aus Autos oder Transportern
🔧 Einbruch mit Spezialwerkzeugen – Nutzung von Brecheisen, Lockpicking oder High-Tech-Methoden
Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch:
✔ Sicherheits-Schlösser & verstärkte Türen
✔ Alarmanlagen & Überwachungskameras
✔ Bewegungsmelder & Außenbeleuchtung
✔ Nachbarschaftliche Wachsamkeit & Sicherheitsdienste
Kurz gesagt: Ein Einbruch ist das gewaltsame oder unerlaubte Eindringen in ein fremdes Objekt, meist mit dem Ziel, Diebstahl oder Sachbeschädigung zu begehen. 🚔🔒