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Diebstahl ist die rechtswidrige Entwendung fremden Eigentums ohne Einwilligung des Besitzers. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die im deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) geregelt ist. Arten von Diebstahl:Einfacher Diebstahl – z. B. das Stehlen eines Fahrrads.Schwerer Diebstahl – z. B. Einbruchdiebstahl oder Diebstahl mit Waffen.Ladendiebstahl – Diebstahl in einem Geschäft.
Einbruch – DefinitionEin Einbruch ist das gewaltsame oder unbefugte Eindringen in ein Gebäude, ein Fahrzeug oder ein umschlossenes Gelände, um Diebstahl, Sachbeschädigung oder andere kriminelle Handlungen zu begehen. Merkmale eines Einbruchs:🔓 Gewaltsames Öffnen von Türen, Fenstern oder Schlössern 🏠 Eindringen in fremdes Eigentum ohne Erlaubnis 💰 Oft verbunden mit Diebstahl oder Vandalismus ⚖ Strafbar nach § 243 StGB (besonders schwerer Diebstahl) Arten von Einbrüchen:🏡 Wohnungseinbruch – Eindringen in Häuser oder Wohnungen 🏪 Gewerbeeinbruch – Einbruch in Geschäfte, Firmen oder Lager 🚗 Fahrzeugeinbruch – Diebstahl aus Autos oder Transportern 🔧 Einbruch mit Spezialwerkzeugen – Nutzung von Brecheisen, Lockpicking oder High-Tech-Methoden Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch:✔ Sicherheits-Schlösser & verstärkte Türen ✔ Alarmanlagen & Überwachungskameras ✔ Bewegungsmelder & Außenbeleuchtung ✔ Nachbarschaftliche Wachsamkeit & Sicherheitsdienste Kurz gesagt: Ein Einbruch ist das gewaltsame oder unerlaubte Eindringen in ein fremdes Objekt, meist mit dem Ziel, Diebstahl oder Sachbeschädigung zu begehen. 🚔🔒