Fluchtweg-Längen – Definition
Die Fluchtweg-Länge bezeichnet die maximal zulässige Entfernung, die Personen im Brand- oder Gefahrenfall bis zum nächstgelegenen sicheren Bereich oder Ausgang zurücklegen müssen. Sie ist in Bauordnungen und Arbeitsschutzvorschriften geregelt, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
Grundlagen & Regelwerke:
📜 DIN 18040 / Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.3) – Regelt Flucht- & Rettungswege.
📜 Landesbauordnungen (LBO) – Bestimmen je nach Gebäudekategorie die Fluchtweglängen.
📜 Industriebauten (DIN 18230) – Spezielle Anforderungen für große Anlagen.
Maximal zulässige Fluchtweglängen (ASR A2.3):
🏢 Büros & Verwaltungsgebäude → Max. 35 m
🏭 Produktionsstätten & Lagerhallen → Max. 40 m (je nach Brandgefahr)
🎭 Versammlungsstätten, Hotels, Schulen → Max. 30 m
🏠 Wohngebäude → Max. 35 m
💡 Besonderheiten:
➡ Einrichtung von zweiten Fluchtwegen erforderlich, wenn die Strecke zu lang ist.
➡ Längere Wege möglich, wenn Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen vorhanden sind.
➡ Flure müssen als Rettungswege gekennzeichnet & freigehalten werden.
Warum sind Fluchtweglängen wichtig?
✔ Schnelle Evakuierung → Rettung in kürzester Zeit.
✔ Minimierung von Rauch- & Brandgefahren → Schutz vor giftigen Gasen.
✔ Gesetzliche Anforderungen → Sicherheit für Beschäftigte & Besucher.
Kurz gesagt: Fluchtweg-Längen definieren die maximale Distanz, die Personen im Notfall bis zum nächsten sicheren Bereich zurücklegen dürfen, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten. 🚪🏃♂️🔥