Fluchtweg-LĂ€ngen

Fluchtweg-LĂ€ngen – Definition

Die Fluchtweg-LĂ€nge bezeichnet die maximal zulĂ€ssige Entfernung, die Personen im Brand- oder Gefahrenfall bis zum nĂ€chstgelegenen sicheren Bereich oder Ausgang zurĂŒcklegen mĂŒssen. Sie ist in Bauordnungen und Arbeitsschutzvorschriften geregelt, um eine schnelle Evakuierung zu gewĂ€hrleisten.

Grundlagen & Regelwerke:

📜 DIN 18040 / ArbeitsstĂ€ttenrichtlinie (ASR A2.3) – Regelt Flucht- & Rettungswege.

📜 Landesbauordnungen (LBO) – Bestimmen je nach GebĂ€udekategorie die FluchtweglĂ€ngen.

📜 Industriebauten (DIN 18230) – Spezielle Anforderungen fĂŒr große Anlagen.

Maximal zulÀssige FluchtweglÀngen (ASR A2.3):

🏱 BĂŒros & VerwaltungsgebĂ€ude → Max. 35 m

🏭 ProduktionsstĂ€tten & Lagerhallen → Max. 40 m (je nach Brandgefahr)

🎭 VersammlungsstĂ€tten, Hotels, Schulen → Max. 30 m

🏠 WohngebĂ€ude → Max. 35 m

💡 Besonderheiten:

➡ Einrichtung von zweiten Fluchtwegen erforderlich, wenn die Strecke zu lang ist.

➡ LĂ€ngere Wege möglich, wenn Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen vorhanden sind.

➡ Flure mĂŒssen als Rettungswege gekennzeichnet & freigehalten werden.

Warum sind FluchtweglÀngen wichtig?

✔ Schnelle Evakuierung → Rettung in kĂŒrzester Zeit.

✔ Minimierung von Rauch- & Brandgefahren → Schutz vor giftigen Gasen.

✔ Gesetzliche Anforderungen → Sicherheit fĂŒr BeschĂ€ftigte & Besucher.

Kurz gesagt: Fluchtweg-LĂ€ngen definieren die maximale Distanz, die Personen im Notfall bis zum nĂ€chsten sicheren Bereich zurĂŒcklegen dĂŒrfen, um eine schnelle Evakuierung zu gewĂ€hrleisten. đŸšȘđŸƒâ€â™‚ïžđŸ”„