Fluchtweg-Längen

Fluchtweg-Längen – Definition

Die Fluchtweg-Länge bezeichnet die maximal zulässige Entfernung, die Personen im Brand- oder Gefahrenfall bis zum nächstgelegenen sicheren Bereich oder Ausgang zurücklegen müssen. Sie ist in Bauordnungen und Arbeitsschutzvorschriften geregelt, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.

Grundlagen & Regelwerke:

📜 DIN 18040 / Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.3) – Regelt Flucht- & Rettungswege.

📜 Landesbauordnungen (LBO) – Bestimmen je nach Gebäudekategorie die Fluchtweglängen.

📜 Industriebauten (DIN 18230) – Spezielle Anforderungen für große Anlagen.

Maximal zulässige Fluchtweglängen (ASR A2.3):

🏢 Büros & VerwaltungsgebäudeMax. 35 m

🏭 Produktionsstätten & LagerhallenMax. 40 m (je nach Brandgefahr)

🎭 Versammlungsstätten, Hotels, SchulenMax. 30 m

🏠 WohngebäudeMax. 35 m

💡 Besonderheiten:

Einrichtung von zweiten Fluchtwegen erforderlich, wenn die Strecke zu lang ist.

Längere Wege möglich, wenn Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen vorhanden sind.

Flure müssen als Rettungswege gekennzeichnet & freigehalten werden.

Warum sind Fluchtweglängen wichtig?

Schnelle Evakuierung → Rettung in kürzester Zeit.

Minimierung von Rauch- & Brandgefahren → Schutz vor giftigen Gasen.

Gesetzliche Anforderungen → Sicherheit für Beschäftigte & Besucher.

Kurz gesagt: Fluchtweg-Längen definieren die maximale Distanz, die Personen im Notfall bis zum nächsten sicheren Bereich zurücklegen dürfen, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten. 🚪🏃‍♂️🔥