Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein fundamentales Prinzip des Rechts, das besagt, dass alle Menschen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden müssen. Diskriminierungen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder Meinung sind unzulässig.
Rechtliche Verankerung:
- Artikel 3 des Grundgesetzes (Deutschland): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schutz vor Diskriminierung in Arbeitswelt und Alltag.
- Europäisches & internationales Recht: Gleichbehandlung ist in EU-Recht und Menschenrechtsabkommen verankert.
Anwendungsbereiche:
- Arbeitsrecht: Keine Benachteiligung von Mitarbeitern (z. B. bei Gehalt, Beförderung).
- Öffentliche Verwaltung: Gleichbehandlung bei staatlichen Leistungen und Entscheidungen.
- Gesellschaft & Alltag: Schutz vor Diskriminierung in Bildung, Wohnungsmarkt oder Dienstleistungen.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz dient der Förderung von Fairness, Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit.