# Diebstahl

Bandenmäßiger Ladendiebstahl bezeichnet eine besonders schwere Form des Diebstahls, bei der mehrere Personen sich zu einer Bande zusammenschließen, um wiederholt oder systematisch Ladendiebstähle zu begehen. Rechtliche Einordnung (Deutschland, § 244 StGB):Bandenmäßiger Diebstahl ist eine Qualifikation des Diebstahls und führt zu einer höheren Strafe als ein gewöhnlicher Ladendiebstahl. Bande: Eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich mit dem Ziel zusammengeschlossen hat, wiederholt Straftaten zu begehen.Ladendiebstahl: Diebstahl von Waren aus Geschäften oder Kaufhäusern.Schwerer Diebstahl (§ 244 StGB): Wenn eine Tat bandenmäßig begangen wird, droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.Merkmale bandenmäßigen Ladendiebstahls:✅ Mehrere Täter arbeiten zusammen. ✅ Diebstähle erfolgen geplant und oft in großem Stil. ✅ Die Täter sind wiederholt aktiv (nicht nur eine einmalige Tat). ✅ Es können verschiedene Rollen in der Bande bestehen (z. B. Ablenkung, Transport, Verkauf der Ware). Beispiel für bandenmäßigen Ladendiebstahl:Drei Personen betreten ein Geschäft: Eine Person lenkt das Personal ab.Eine zweite Person packt wertvolle Waren ein.Die dritte Person verlässt mit der Beute das Geschäft.Da dies organisiert und wiederholt geschieht, handelt es sich um bandenmäßigen Ladendiebstahl und nicht nur um eine einzelne Tat.
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