Bandenmäßiger Ladendiebstahl bezeichnet eine besonders schwere Form des Diebstahls, bei der mehrere Personen sich zu einer Bande zusammenschließen, um wiederholt oder systematisch Ladendiebstähle zu begehen.
Rechtliche Einordnung (Deutschland, § 244 StGB):
Bandenmäßiger Diebstahl ist eine Qualifikation des Diebstahls und führt zu einer höheren Strafe als ein gewöhnlicher Ladendiebstahl.
- Bande: Eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich mit dem Ziel zusammengeschlossen hat, wiederholt Straftaten zu begehen.
- Ladendiebstahl: Diebstahl von Waren aus Geschäften oder Kaufhäusern.
- Schwerer Diebstahl (§ 244 StGB): Wenn eine Tat bandenmäßig begangen wird, droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Merkmale bandenmäßigen Ladendiebstahls:
✅ Mehrere Täter arbeiten zusammen.
✅ Diebstähle erfolgen geplant und oft in großem Stil.
✅ Die Täter sind wiederholt aktiv (nicht nur eine einmalige Tat).
✅ Es können verschiedene Rollen in der Bande bestehen (z. B. Ablenkung, Transport, Verkauf der Ware).
Beispiel für bandenmäßigen Ladendiebstahl:
Drei Personen betreten ein Geschäft:
- Eine Person lenkt das Personal ab.
- Eine zweite Person packt wertvolle Waren ein.
- Die dritte Person verlässt mit der Beute das Geschäft.
Da dies organisiert und wiederholt geschieht, handelt es sich um bandenmäßigen Ladendiebstahl und nicht nur um eine einzelne Tat.