Eine Bombendrohung ist die Ankündigung oder Behauptung, dass an einem bestimmten Ort eine explosive Vorrichtung platziert wurde oder gezündet wird. Sie kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder über digitale Kanäle erfolgen.
✅ Täuschungsabsicht oder ernsthafte Bedrohung – Drohungen können real oder Fake sein.
✅ Ziel: Panik, Störung oder Erpressung – Oft geht es um Angstverbreitung oder Forderungen.
✅ Anonyme oder offene Drohung – Täter können sich verstecken oder bewusst ihre Identität preisgeben.
📜 § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
➡ Wer fälschlicherweise eine Bombendrohung ausspricht, kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
📜 § 241 StGB – Bedrohung
➡ Falls eine ernsthafte Gefahr besteht, kann die Strafe höher ausfallen.
1️⃣ Bewertung der Bedrohung – Polizei & Sicherheitsdienste analysieren die Glaubwürdigkeit.
2️⃣ Evakuierung & Absperrung – Gebäude oder Orte werden geräumt.
3️⃣ Sprengstoffspürhunde & Spezialkräfte – Suche nach Sprengstoff.
4️⃣ Ermittlungen – Verfolgung der Täter durch Telefonüberwachung, Forensik & Zeugenaussagen.
