Gas- und Schreckschusswaffen – Definition
Gas- und Schreckschusswaffen sind nicht-tödliche Schusswaffen, die zum Verschießen von Reizgas-, Platz- oder Signalmunition verwendet werden. Sie ähneln echten Schusswaffen, können jedoch keine tödlichen Projektile verschießen.
Arten von Gas- und Schreckschusswaffen:
🔹 Schreckschusswaffen – Verschießen Platzpatronen, erzeugen nur Schussknall & Mündungsfeuer.
🔹 Gaswaffen – Können Reizstoffe (z. B. CS-Gas, Pfeffergas) zur Selbstverteidigung abgeben.
🔹 Signalwaffen – Dienen zum Abfeuern von Leuchtraketen oder pyrotechnischer Munition.
Einsatzbereiche:
✔ Selbstverteidigung – Gaswaffen zur Abwehr von Angreifern.
✔ Abschreckung – Lauter Knall einer Schreckschusswaffe simuliert echte Schusswaffe.
✔ Silvester/Notfallsignale – Signalmunition für Feuerwerk oder Notrufe.
Gesetzliche Regelungen (Deutschland):
📜 Frei ab 18 Jahren mit PTB-Siegel – Erwerb ohne Waffenschein erlaubt.
📜 Führen in der Öffentlichkeit nur mit "Kleinem Waffenschein".
📜 Kein Einsatz gegen Menschen ohne Notwehrlage – Missbrauch strafbar.
Wichtige Hinweise:
⚠ Keine echte Schussfunktion – Kein Verschießen von Projektilen möglich.
⚠ Kann zu Verwechslungen mit echten Waffen führen – Gefahr bei Polizei- oder Notfalleinsätzen.
⚠ Einsatz in engen Räumen riskant – Reizgase können den Schützen selbst beeinträchtigen.
Kurz gesagt: Gas- und Schreckschusswaffen sind nicht-tödliche Waffen für Selbstverteidigung, Abschreckung oder Signalgebung, unterliegen aber strengen gesetzlichen Vorschriften. 🔫⚠