Gas und Schreckschusswaffen

Gas- und Schreckschusswaffen – Definition

Gas- und Schreckschusswaffen sind nicht-tödliche Schusswaffen, die zum Verschießen von Reizgas-, Platz- oder Signalmunition verwendet werden. Sie ähneln echten Schusswaffen, können jedoch keine tödlichen Projektile verschießen.

Arten von Gas- und Schreckschusswaffen:

🔹 Schreckschusswaffen – Verschießen Platzpatronen, erzeugen nur Schussknall & Mündungsfeuer.

🔹 Gaswaffen – Können Reizstoffe (z. B. CS-Gas, Pfeffergas) zur Selbstverteidigung abgeben.

🔹 Signalwaffen – Dienen zum Abfeuern von Leuchtraketen oder pyrotechnischer Munition.

Einsatzbereiche:

Selbstverteidigung – Gaswaffen zur Abwehr von Angreifern.

Abschreckung – Lauter Knall einer Schreckschusswaffe simuliert echte Schusswaffe.

Silvester/Notfallsignale – Signalmunition für Feuerwerk oder Notrufe.

Gesetzliche Regelungen (Deutschland):

📜 Frei ab 18 Jahren mit PTB-Siegel – Erwerb ohne Waffenschein erlaubt.

📜 Führen in der Öffentlichkeit nur mit "Kleinem Waffenschein".

📜 Kein Einsatz gegen Menschen ohne Notwehrlage – Missbrauch strafbar.

Wichtige Hinweise:

Keine echte Schussfunktion – Kein Verschießen von Projektilen möglich.

Kann zu Verwechslungen mit echten Waffen führen – Gefahr bei Polizei- oder Notfalleinsätzen.

Einsatz in engen Räumen riskant – Reizgase können den Schützen selbst beeinträchtigen.

Kurz gesagt: Gas- und Schreckschusswaffen sind nicht-tödliche Waffen für Selbstverteidigung, Abschreckung oder Signalgebung, unterliegen aber strengen gesetzlichen Vorschriften. 🔫⚠