Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten

Definition: Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten

Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten sind speziell ausgestattete Räume oder Bereiche, die zur sicheren Aufbewahrung von entzündlichen oder leicht entzündlichen Flüssigkeiten gemäß gesetzlichen Vorschriften dienen. Sie minimieren das Risiko von Bränden, Explosionen und Umweltschäden.

Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) → Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Baurechtliche Vorschriften & Brandschutzrichtlinien (z. B. VdS 3103)

Anforderungen an Lagerräume

  1. Baulicher Brandschutz
  • Feuerbeständige Wände, Decken und Türen (mind. F90 nach DIN 4102).
  • Belüftung zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre.
  • Bodenwanne oder Auffangsystem für auslaufende Flüssigkeiten.
  1. Kennzeichnung & Sicherheit
  • Warnschilder nach GHS/CLP-Verordnung (z. B. „Entzündlich“, „Explosionsgefahr“).
  • Verbot von offenem Feuer & Zündquellen.
  • Bereitstellung von geeigneten Löschmitteln (CO₂- oder Schaumlöscher).
  1. Lagerbedingungen
  • Getrennte Lagerung von unverträglichen Stoffen (z. B. keine Oxidationsmittel neben brennbaren Flüssigkeiten).
  • Begrenzung der Lagermenge nach Gefährdungsklasse.
  • Temperaturkontrolle bei bestimmten Stoffen.

Beispiele für brennbare Flüssigkeiten

  • Benzin, Diesel, Ethanol, Methanol
  • Lösungsmittel (Aceton, Toluol, Xylol)
  • Lacke, Farben, Klebstoffe

Fazit

Ein sicherer Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten muss strenge Sicherheitsmaßnahmen erfüllen, um Brandgefahren zu minimieren.