Richterliches Sonderzutrittsrecht ⚖️🚪 bezeichnet das besondere Recht eines Richters, bestimmte Orte zu betreten, die normalerweise für die Öffentlichkeit oder Behörden eingeschränkt sind.
✔ 👨⚖️ Gilt für Richter & Justizbeamte im Rahmen ihrer Tätigkeit.
✔ 🚪 Zugang zu geschützten oder gesperrten Bereichen – z. B. Gefängnisse, Tatorte, Behörden.
✔ 📜 Basierend auf gesetzlichen Grundlagen – kann durch richterliche Anordnung erfolgen.
✔ 🔍 Dient der Rechtsprechung & Ermittlungsarbeit – z. B. Beweisaufnahme vor Ort.
✔ ⛔ Keine unbegrenzte Befugnis – Zutritt muss rechtlich begründet sein.