Richter (Sonderzutrittsrecht)

Richterliches Sonderzutrittsrecht ⚖️🚪 bezeichnet das besondere Recht eines Richters, bestimmte Orte zu betreten, die normalerweise für die Öffentlichkeit oder Behörden eingeschränkt sind.

🔹 Merkmale:

👨‍⚖️ Gilt für Richter & Justizbeamte im Rahmen ihrer Tätigkeit.

🚪 Zugang zu geschützten oder gesperrten Bereichen – z. B. Gefängnisse, Tatorte, Behörden.

📜 Basierend auf gesetzlichen Grundlagen – kann durch richterliche Anordnung erfolgen.

🔍 Dient der Rechtsprechung & Ermittlungsarbeit – z. B. Beweisaufnahme vor Ort.

⛔ Keine unbegrenzte Befugnis – Zutritt muss rechtlich begründet sein.

🔹 Beispiele für die Anwendung:

  1. 🏛️ Gerichtliche Ortsbesichtigung – Richter besichtigt einen Tatort oder Unfallort.
  2. 🚔 Besuch in einer Justizvollzugsanstalt – Kontrolle von Haftbedingungen.
  3. 🏢 Zugang zu Behörden oder Firmen – Falls erforderlich für Ermittlungen oder Verfahren.
  4. 🛑 Zutritt zu abgesperrten Bereichen – z. B. durch Polizei gesicherte Zonen.