Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei

Definition: Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei

Die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei legt die technischen und organisatorischen Anforderungen für Alarmanlagen fest, die direkt mit der Polizei verbunden sind. Sie dient der Standardisierung, Erhöhung der Sicherheit und Reduzierung von Fehlalarmen.

Zweck der Richtlinie

🔹 Schnelle Alarmierung der Polizei bei Einbruch oder Überfall.

🔹 Verhinderung von Fehlalarmen durch hohe technische Standards.

🔹 Gewährleistung einer zuverlässigen Signalübertragung.

🔹 Regelung der Zuständigkeiten zwischen Betreiber, Errichter und Polizei.

Wichtige Anforderungen

Zertifizierte Technik – Anlagen müssen nach DIN VDE 0833 und EN 50131 zertifiziert sein.

Manipulationssicherheit – Schutz gegen Sabotage (z. B. Abschaltung, Störsender).

Ständige Verbindung zur Polizei – Direkte Übertragung per Telefon, IP oder Funk.

Vertragliche Vereinbarung – Betreiber muss eine Zustimmung der Polizei einholen.

Fehlalarmvermeidung – Strenge Prüfungen und Wartungspflichten.

Arten von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA)

🔹 Überfallmeldeanlagen (ÜMA) – Manuell ausgelöste Notfallalarme (z. B. in Banken, Geschäften).

🔹 Einbruchmeldeanlagen (EMA) – Automatische Erkennung durch Sensoren (z. B. Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren).

🔹 Hybridanlagen – Kombination aus Überfall- und Einbruchmeldefunktion.

Vorteile der ÜEA-Richtlinie

Schnelle Reaktionszeit der Polizei

Reduzierung von Fehlalarmen & Missbrauch

Höhere Sicherheit für Unternehmen & gefährdete Objekte

Herausforderungen & Einschränkungen

Hohe Installations- und Wartungskosten

Strenge Vorgaben für Anschluss & Betrieb

Polizei übernimmt keine Garantie für sofortiges Eingreifen

Fazit

Die ÜEA-Richtlinie stellt sicher, dass Überfall- und Einbruchmeldeanlagen zuverlässig funktionieren und die Polizei effizient alarmiert wird.