Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei
Definition: Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei
Die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) mit Anschluss an die Polizei legt die technischen und organisatorischen Anforderungen für Alarmanlagen fest, die direkt mit der Polizei verbunden sind. Sie dient der Standardisierung, Erhöhung der Sicherheit und Reduzierung von Fehlalarmen.
Zweck der Richtlinie
🔹 Schnelle Alarmierung der Polizei bei Einbruch oder Überfall.
🔹 Verhinderung von Fehlalarmen durch hohe technische Standards.
🔹 Gewährleistung einer zuverlässigen Signalübertragung.
🔹 Regelung der Zuständigkeiten zwischen Betreiber, Errichter und Polizei.
Wichtige Anforderungen
✅ Zertifizierte Technik – Anlagen müssen nach DIN VDE 0833 und EN 50131 zertifiziert sein.
✅ Manipulationssicherheit – Schutz gegen Sabotage (z. B. Abschaltung, Störsender).
✅ Ständige Verbindung zur Polizei – Direkte Übertragung per Telefon, IP oder Funk.
✅ Vertragliche Vereinbarung – Betreiber muss eine Zustimmung der Polizei einholen.
✅ Fehlalarmvermeidung – Strenge Prüfungen und Wartungspflichten.
Arten von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA)
🔹 Überfallmeldeanlagen (ÜMA) – Manuell ausgelöste Notfallalarme (z. B. in Banken, Geschäften).
🔹 Einbruchmeldeanlagen (EMA) – Automatische Erkennung durch Sensoren (z. B. Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren).
🔹 Hybridanlagen – Kombination aus Überfall- und Einbruchmeldefunktion.
Vorteile der ÜEA-Richtlinie
✅ Schnelle Reaktionszeit der Polizei
✅ Reduzierung von Fehlalarmen & Missbrauch
✅ Höhere Sicherheit für Unternehmen & gefährdete Objekte
Herausforderungen & Einschränkungen
❌ Hohe Installations- und Wartungskosten
❌ Strenge Vorgaben für Anschluss & Betrieb
❌ Polizei übernimmt keine Garantie für sofortiges Eingreifen
Fazit
Die ÜEA-Richtlinie stellt sicher, dass Überfall- und Einbruchmeldeanlagen zuverlässig funktionieren und die Polizei effizient alarmiert wird.
