Berufsgenossenschaften – Definition
Berufsgenossenschaften (BGs) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland. Sie sind für die Prävention, Versicherung und Rehabilitation bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.
Aufgaben der Berufsgenossenschaften:
- Prävention (Unfallverhütung)
- Erarbeitung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung von Schulungen und Beratungen für Unternehmen
- Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen
- Unfallversicherung und Leistungen
- Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Medizinische Versorgung und Rehabilitation
- Finanzielle Unterstützung (z. B. Verletztengeld, Rente bei Arbeitsunfähigkeit)
- Rehabilitation und Wiedereingliederung
- Berufliche und soziale Wiedereingliederung von Verletzten
- Anpassung des Arbeitsplatzes an gesundheitliche Einschränkungen
Beispiele für Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften sind branchenspezifisch organisiert, z. B.:
- BG Bau – für die Bauwirtschaft
- BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
- BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse)
- BG Verkehr – für Transport- und Logistikunternehmen
Rechtliche Grundlage:
Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt und gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Bedeutung der Berufsgenossenschaften:
✔ Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden
✔ Entlastung der Unternehmen durch Versicherungsschutz
✔ Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Kurz gesagt: Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sorgen für Arbeitssicherheit, Unfallprävention und Rehabilitation von Beschäftigten.