Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften – Definition

Berufsgenossenschaften (BGs) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland. Sie sind für die Prävention, Versicherung und Rehabilitation bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.

Aufgaben der Berufsgenossenschaften:

  1. Prävention (Unfallverhütung)
  • Erarbeitung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Schulungen und Beratungen für Unternehmen
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen
  1. Unfallversicherung und Leistungen
  • Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Medizinische Versorgung und Rehabilitation
  • Finanzielle Unterstützung (z. B. Verletztengeld, Rente bei Arbeitsunfähigkeit)
  1. Rehabilitation und Wiedereingliederung
  • Berufliche und soziale Wiedereingliederung von Verletzten
  • Anpassung des Arbeitsplatzes an gesundheitliche Einschränkungen

Beispiele für Berufsgenossenschaften:

Die Berufsgenossenschaften sind branchenspezifisch organisiert, z. B.:

  • BG Bau – für die Bauwirtschaft
  • BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse)
  • BG Verkehr – für Transport- und Logistikunternehmen

Rechtliche Grundlage:

Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt und gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Bedeutung der Berufsgenossenschaften:

Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden

Entlastung der Unternehmen durch Versicherungsschutz

Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Kurz gesagt: Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sorgen für Arbeitssicherheit, Unfallprävention und Rehabilitation von Beschäftigten.