Veruntreuung

Veruntreuung bedeutet die zweckwidrige oder unerlaubte Verwendung von anvertrautem Geld oder Vermögen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter. Sie ist eine Straftat nach § 266 StGB (Untreue). 🚔⚠️

Merkmale der Veruntreuung:

🔹 Anvertrautes Vermögen 💼 – Geld oder Sachwerte, die jemand verwalten soll.

🔹 Missbrauch der Vertrauensstellung 🤝🚫 – Z. B. ein Geschäftsführer zweigt Firmengelder ab.

🔹 Schädigung des Eigentümers 💸 – Der rechtmäßige Besitzer erleidet einen finanziellen Verlust.

Beispiele für Veruntreuung:

✅ Ein Kassierer entnimmt Bargeld aus der Firmenkasse für private Zwecke. 🏦💳

✅ Ein Treuhänder nutzt das Vermögen eines Kunden für eigene Investitionen. 📉🏠

✅ Ein Vereinsvorstand überweist Spendengelder auf sein privates Konto. 🎗️🚫

Strafmaß für Veruntreuung:

⚖️ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.

💡 Tipp: Veruntreuung ist eine Vertrauensbruch-Straftat – Transparenz & Kontrolle helfen, Missbrauch zu verhindern. 🔍👀